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Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Patient, dass die Einschränkungen und Vorgaben durch die Krankenkassen wegfallen und eine sorgfältige und ausführliche Betreuung ermöglicht wird. Mir ist besonders wichtig, genügend Zeit für Gespräch und Behandlung meiner Patienten zur Verfügung zu haben, und dies wird durch die Krankenkassen heute leider nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Kosten der Behandlung müssen vorerst Sie selbst tragen. Die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihnen nach der Ordination. In Gloggnitz befindet sich ein Bankomat in 1 – 2 Gehminuten Entfernung. Es besteht auch die Möglichkeit zur Bezahlung mittels Bankomatkasse.

Einen Teil der Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Sie erhalten von mir eine Honorarnote, welche wir für Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bis zur Kostenrückerstattung kann es erfahrungsgemäß 4 – 12 Wochen dauern. Seit wir online einreichen, geht es sehr schnell - mitunter haben Sie den von der Kasse übernommenen Betrag am nächsten Tag schon auf dem Konto.

Wieviel Sie von der Kasse rückerstattet bekommen, ist sehr unterschiedlich und hängt u.a. von der Art der erbrachten Leistung, aber auch von kasseninternen Verrechnungsmodalitäten ab. In der Regel werden 80 % des Tarifs rückerstattet, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten würde.

Das ist bedauerlicherweise oft erstaunlich wenig. Die meisten meiner Patienten haben daher eine zusätzliche private Versicherung abgeschlossen, um die Kosten für den ambulanten Wahlarztbesuch zu decken.

Es gibt die Möglichkeit eine Privatarzt-Versicherung abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen übernehmen im Normalfall den gesamten restlichen Betrag, der durch die Sozialversicherung nicht bezahlt wurde.

Üblicherweise werden auch alternativmedizinische Heilmethoden und Kosten für Medikamente (auch Impfstoffe) von der Versicherung bezahlt.
Genauere Informationen erhalten Sie bei den Anbietern.

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